Voraussetzungen
Persönliche Eignung
Die Förderung soll sich auf den Erfolg junger Menschen im gesamten Ausbildungsprozess auswirken und letztlich zur Verbesserung beruflicher Chancen beitragen. Es wird daher erwartet, dass die jungen Menschen den festen Willen haben, erfolgreich zu sein. Motivation, Zielstrebigkeit und Durchhaltevermögen sind Grundlage für den Erfolg und damit Voraussetzung für eine Förderung.
Bedürftigkeit, Alter, Wohnsitz
Die Ließem-Stiftung fördert Bildung und Qualifizierung bedürftiger junger Menschen, die
nicht älter als 27 Jahre sind und ihren Erstwohnsitz seit fünf Jahren in Bonn oder im Rhein-Sieg-Kreis haben.
Die Bedürftigkeit richtet sich nach § 53 Abgabenordnung (AO). Maßgebend ist dabei die familiäre Gesamtsituation.Zur Feststellung der Bedürftigkeit durch die Ließem-Stiftung sind folgende Angaben erforderlich:
Erziehungsberechtigte
Zahl und Alter der im Haushalt lebenden Kinder
Einkommen der Haushaltsangehörigen. Dazu gehören u.a.
- Arbeitslosengeld I oder II, sonstige Sozialleistungen
- Bruttoeinkommen aus selbständiger oder nichtselbständiger
Tätigkeit
- Kapitaleinkünfte
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Renten
- Unterhaltsleistungen
- BAföG-Leistungen, Stipendien usw.
Vermögen der Haushaltsangehörigen. Dazu gehören u.a.:
- Haus- und Grundbesitz (ein angemessenes Hausgrundstück oder
Eigentumswohnung bleiben außer Betracht)
- Bank- und Sparguthaben, Wertpapiere (Aktien usw.)
- Bausparverträge, Lebensversicherungen, Sonstiges
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Die Angaben sind der Ließem-Stiftung durch geeignete Dokumente (wie Leistungsbescheide, Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide usw.) nachzuweisen.
Zur Erhebung und Nutzung der Daten ist der Ließem-Stiftung aus Gründen des Datenschutzes eine Einwilligung zu erklären (siehe Einwilligungserklärung).