Förderung
Zur Umsetzung des Stiftungszwecks werden vielfältige Fördermaßnahmen im Bereich von Schule, Hochschule und Universität angeboten. Sie reichen von Hilfen zur Behebung von Lernschwierigkeiten in allen weiterführenden Schulformen, zur Erreichung von Schulabschlüssen, zur Vorbereitung und Unterstützung beruflicher Aus- und Weiterbildung bis hin zur Gewährung von Stipendien zur Erreichung von Hochschulabschlüssen.
Zurzeit werden im schulischen Bereich Lernferienprojekte, Lerntrainings- und Berufsorientierungsmaßnahmen sowie Nachhilfeunterricht gefördert. Außerdem gewährt die Ließem-Stiftung Ausstattungshilfen, die der besonderen Förderung sozial benachteiligter junger Menschen dienen.
An der Universität Bonn werden sogenannte Ließem-Stipendien in Höhe von monatlich 300 EUR vergeben. An der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg gewährt die Ließem-Stiftung Stipendien in Höhe von 150 EUR monatlich - ergänzend zum Deutschlandstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung - und ermöglicht darüber hinaus ein Promotionsstipendium.
Auf Antrag und bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen können darüber hinaus für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Raum Bonn-Rhein-Sieg auch Einzelstipendien vergeben werden.
Partner
Der Einsatz der Fördermittel durch die Ließem-Stiftung erfolgt in enger Zusammenarbeit und auf Grundlage von vertraglichen Vereinbarungen mit öffentlichen und privaten Bildungsträgern.
Gegenwärtig sind das im schulischen Bereich das Regionale Bildungsbüro der Stadt Bonn, die Schulsozialarbeit der Stadt Bonn, das Schulamt Eitorf mit der Gemeinschaftsgrundschule MosaikSchule Eitorf+Harmonie und der Gemeinschaftsgrundschule Alzenbach-Mühleip, die Karl-Simrock-Schule für Berufsorientierung Bonn, die Abendrealschule Bonn, das Hermann-Josef-Haus der Caritas-Jugendhilfe-Gesellschaft Bonn-Bad Godesberg und der Studienkreis Nachhilfe GmbH. Im hochschulischen Bereich gewährt die Ließem-Stiftung Stipendien über die Bonner Universitätsstiftung sowie an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.
Förderverfahren
Die Ließem-Stiftung richtet ihre Förderung an Ausbildungsinstitutionen (institutionelle Förderung) sowie an Personen (individuelle Förderung).
Anträge auf institutionelle Förderung können unmittelbar an die Stiftung gerichtet werden.
Anträge auf individuelle Förderung sind in der Regel über die Partner in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis zu richten. (Im Einzelfall können auch Anträge aus dem Raum Bonn-Rhein-Sieg unmittelbar an die Stiftung gestellt werden.)
Die Bonner Universitätsstiftung (www.stiftung.uni-bonn.de) und die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (https://h-brs.de) informieren über die jeweiligen Voraussetzungen und Verfahren.
Beim Studienkreis Nachhilfe können die Anträge in den jeweiligen Nachhilfeeinrichtungen eingereicht werden.
Die Anträge auf Förderung werden von den Partnern geprüft und mit Empfehlung an die Ließem-Stiftung übermittelt. Die abschließende Prüfung der Fördervoraussetzungen und die Entscheidung über die Förderung wird dann von der Ließem-Stiftung vorgenommen.